Der Schwangerschaftsabbruch in unserer Republik: mindestens so „heiß umfehdet, wild umstritten”, wie es Österreich laut seiner Bundeshymne selbst ist. Schon in der Zwischenkriegszeit kamen erste öffentliche Debatten dazu auf.1Sozialdemokratische Arbeiterpartei Deutschösterreichs (Hrsg), Programm der sozialdemokratischen Partei Deutschösterreichs, 1926, IV: Punkte Frauenfrage & Bevölkerungspolitik. Erst in den 70er Jahren konnte jedoch durch eine umfassende Straf- und Familienrechtsreform eine Rechtslage geschaffen werden, die uns bis heute im Großen und Ganzen erhalten blieb. Seither wird rege diskutiert, ob die in Deutschland schon verwirklichte Idee einer Indikationenlösung, also die Straffreiheit des Abbruches der Schwangerschaft bei Erfüllung bestimmter tatbestandsmäßiger Indikationen, auch in Österreich umgesetzt oder ob stattdessen einer Fristenlösung der Vorzug gegeben werden sollte. Bei einer solchen ist der Abbruch innerhalb eines gewissen Zeitraums – üblicherweise ab der Einnistung gerechnet – straffrei.
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1. | ↑ | Sozialdemokratische Arbeiterpartei Deutschösterreichs (Hrsg), Programm der sozialdemokratischen Partei Deutschösterreichs, 1926, IV: Punkte Frauenfrage & Bevölkerungspolitik. |