Das Gesetz im Visier – Waffenrecht

Welche bevorzugst du: Eine Glock oder eine Beretta? Lieber ein Scharfschützengewehr von Steyr Mannlicher oder ein klassischer Revolver der Marke Colt? Für Waffenbesitzer*innen wie auch für Pazifist*innen lohnt sich ein Einblick in die jüngste Waffengesetzesnovelle und eine Auseinandersetzung mit der geplanten Neuregelung der Waffenexporte.

Während des Wahlkampfes 2016 sorgte der damalige Nationalratspräsident und Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer für Aufsehen, indem er sich öffentlich zu seiner Glock bekannte – einer halbautomatischen Pistole österreichischer Herstellung.1Vgl www.eu.glock.com/en (abgefragt am 19.12.18). Seiner Meinung nach sei die steigende Zahl der Waffenbesitzer*innen2Vgl Thalhammer, Die Nachfrage nach Faustfeuerwaffen wächst, Die Presse Online 2.1.2017, www.diepresse.com/home/panorama/oesterreich/5148486/Die-Nachfrage-nach-Faustfeuerwaffen-waechst (abgefragt am 28.12.2018). angesichts der „Flüchtlingskrise” nachvollziehbar.3Vgl Weißensteiner, Norbert Hofer steht zu seiner Glock, Der Standard Online 12.4.2016, www.derstandard.at/2000034633988/Norbert-Hofer-steht-zu-seiner-Glock (abgefragt am 10.12.18). Es ist ein offenes Geheimnis, dass Waffenaffinität in rechten Kreisen weit verbreitet ist und Schusswaffen als Mittel der individuellen Selbstermächtigung erachtet werden, wenn das Vertrauen in die Sicherheitsgewährleistung durch den Staat fehlt. Abgesehen davon ist das politische Bekenntnis zur Waffe in Österreich eher unpopulär: Der Großteil der amtierenden Nationalratsabgeordneten antwortet nicht auf die Frage, ob er eine Schusswaffe besitzt – insbesondere in den Reihen der Regierungsparteien. Nur drei von 48 FPÖ-Abgeordneten geben Auskunft darüber, ob sie eine Schusswaffe besitzen; sowie 22 der 68 ÖVP-Abgeordneten.4Vgl Kapeller/Peschl/Skrabal/Szigetvari/Weinberger, Über Waffen spricht man nicht, Dossier 22.9.2018, www.dossier.at/dossiers/glock/ueber-waffen-spricht-man-nicht/ (abgefragt am 7.12.2018).

So wurde die jüngste Waffengesetzesnovelle (BGBl I 97/2018) medial vor allem unter dem Titel „Waffenverbot für Asylwerber“ gehandelt.5Vgl Papacek/Ramsauer, Rigoroses Waffenverbot für alle Asylwerber, Kronen Zeitung 5.10.2018, www.krone.at/1783968 (abgefragt am 9.12.18); ZEIT Online/DPA, Österreich plant generelles Waffenverbot für Nichteuropäer, Zeit Online 6.10.2018, www.zeit.de/politik/ausland/2018-10/messergewalt-oesterreich-waffenverbot-asylbewerber-herbert-kickl (abgefragt am 9.12.18). Drittstaatsangehörigen, denen der Zugang zu Schusswaffen bereits verwehrt ist, wird auch der Erwerb und Besitz von Messern im Sinne des Waffengesetzes verboten (zB Spring- und Butterflymesser).6Vgl Änderung des Waffengesetzes 1996, BGBl I 12/1997 idF BGBl I 97/2018, https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2018_I_97/BGBLA_2018_I_97.html (abgefragt am 5.1.2019) Pkt 26. Tatsächlich soll mit der Novelle die EU-Richtlinie 2017/853 umgesetzt werden, die freilich kein generelles Waffenverbot für Drittstaatsangehörige vorsieht. Davon abgesehen gehen die restriktiveren Bestimmungen der Novelle auf die EU-Richtlinie zurück,7Zum Beispiel die Einschränkung von Magazinen mit großer Kapazität auf eine bestimmte Anzahl von Schüssen oder die Meldepflicht von Waffenhändler*innen bei verdächtigen Transaktionen. Vgl. APA, Neues Waffengesetz soll Anfang 2019 in Kraft treten, Vienna Online 7.10.2018, www.vienna.at/neues-waffengesetz-soll-anfang-2019-in-kraft-treten/5951355 (abgefragt am 11.12.2018). während anlässlich der Umsetzung einige Liberalisierungen eingeflochten wurden. Die Interessengemeinschaft liberales Waffenrecht in Österreich (IWÖ) behauptet bei der Ausgestaltung der Regierungsvorlage mitgewirkt zu haben und lobt das Innenministerium: „Im Großen und Ganzen kann man sagen, daß sich das Innenministerium bemüht hat, die unumgängliche Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie so einfach und liberal zu gestalten, wie es möglich ist.“8Rippel, Stand der Arbeiten zur Waffengesetzesnovelle 2018 und zur Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie, www.iwoe.at/stand-der-arbeiten-zur-waffengesetznovelle-2018-und-zur-umsetzung-der-eu-waffenrechtsrichtlinie/ (abgefragt am 9.12.2018).

Die Waffengesetzesnovelle: Ein liberaler Zugang zu Waffen in Österreich

Das Waffengesetz (WaffG) definiert zentrale Begriffe wie Waffe (§ 1) und Schusswaffe (§ 2) und regelt den Zugang zu Waffen in Österreich. Zu diesem Zweck werden Waffen in Kategorien eingeteilt: Schusswaffen der Kategorie C (Büchsen) und D (Flinten), die zukünftig in einer Kategorie zusammengefasst werden, sind und bleiben am einfachsten zugänglich. Volljährige Personen können sie bei Waffenhändler*innen kaufen und drei Werktage später abholen. Während dieser „Abkühlphase” prüfen die Waffenhändler*innen, ob ein Waffenverbot besteht (etwa wegen Straffälligkeit) und vermerken den Erwerb der Waffe im Zentralen Waffenregister.9Vgl §§ 30 f WaffG.

Norbert Hofers Glock fällt in die Kategorie B (§§19 ff). Dazu zählen Faustfeuerwaffen (Pistolen, Revolver), Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen. Diese verlangen eine behördliche Bewilligung: Eine Waffenbesitzkarte ermächtigt zum Erwerb und Besitz; der Waffenpass ermöglicht darüber hinaus das Führen der Schusswaffe, also das „Bei-Sich-Haben“ außerhalb von Wohn- und Betriebsstätten.10Genauer siehe § 7 WaffG. Die Regierungsvorlage zur Waffengesetzesnovelle enthält Liberalisierungen vor allem im Bereich der Kategorie B.

Der Waffenpass wird unter der Voraussetzung ausgestellt, dass die Antragsteller*innen den konkreten Bedarf zum Führen einer Kategorie B-Schusswaffe nachweisen, etwa weil sie bestimmten Gefahren ausgesetzt sind.11Vgl Swoboda, Waffenrecht (2015) 32–35. Polizist*innen müssen diesen Nachweis nicht erbringen und – nach Inkrafttreten der Waffengesetzesnovelle – auch Justizwachebeamt*innen und Militärpolizist*innen nicht mehr.12Vgl Änderung des Waffengesetzes, BGBl 97/2018, Pkt 45. Die Regierungsvorlage sieht darüber hinaus vor, dass die Jagdkarte zum Führen von Kategorie B-Schusswaffen bei der Jagd ermächtigt.13Vgl Änderung des Waffengesetzes, BGBl 97/2018, Pkt 41. Inhaber*innen der Waffenbesitzkarte können ihr Arsenal zukünftig sukzessive auf bis zu zehn Schusswaffen der Kategorie B ausweiten, anstatt auf bis zu fünf wie bisher.14Vgl Änderung des Waffengesetzes, BGBl 97/2018, Pkt 49.

Einer besonderen gesetzlichen Ächtung unterliegen Waffen der Kategorie A (§§ 17 f), die grundsätzlich verboten sind.15Das Verbot umfasst Erwerb, Einfuhr, Besitz und Führen. Es besteht aber die Möglichkeit einer befristeten Ausnahmebewilligung durch den*die Verteidigungsminister*in im Einvernehmen mit dem*der Bundesminister*in für Inneres. Darunter fallen etwa Kriegsmaterial (Maschinengewehre, Panzer, Bomben etc), bestimmte Hiebwaffen (zB Totschläger), Flinten mit Vorderschaftrepetiersystem (Pumpgun) sowie Gewehrscheinwerfer und Schalldämpfer.16Die Aufzählung ist exemplarisch; auch die Aufzählung in § 17 (1) WaffG ist nicht taxativ. Vgl Swoboda, Waffenrecht 28-31. Auch in diesem Bereich wurde den österreichischen Jäger*innen ein Gefallen getan: Nach Inkrafttreten der Waffengesetzesnovelle ist ihnen das Mitführen von Schalldämpfern bei der Jagd erlaubt.17Vgl Regierungsvorlage. Bundesgesetz mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird, Pkt 39.

Die geplante Neuregelung der Waffenexporte

Innenminister Herbert Kickl behauptet, bei der Ausgestaltung der Waffengesetzesnovelle „die nötige Mischung zwischen dem Sicherheitsbedürfnis und den einzelnen Freiheitsrechten der österreichischen Bevölkerung“18APA, FPÖ: „Das neue Waffengesetz ist auf den Weg gebracht“, OTS 20.11.2018, www.ots.at/presseaussendung/OTS_20181120_OTS0019/fpoe-das-neue-waffengesetz-ist-auf-den-weg-gebracht (abgefragt am 11.12.18). verwirklicht zu haben. Zugleich plant die Bundesregierung weitergehende Gesetzesänderungen, die die Herstellung von Waffen in Österreich und deren Handel begünstigen würden. Im Kapitel „Europa und Außenpolitik“ des Regierungsprogramms wird angekündigt, das Genehmigungsverfahren für Waffenexporte zu vereinfachen. Nach geltender Rechtslage sind vier Ministerien involviert, wenn Waffen legal exportiert werden. Künftig könnte diese Entscheidungskompetenz bei einem einzigen Ministerium liegen: „Zusammenführung der Exportkontrollmechanismen für Militärgüter, Dual-Use-Güter und Kriegsmaterial […] in einem Ministerium, das die derzeitigen Zuständigkeiten von BMI, BMWFW, BMLVS und BMEIA vereint.“19Vgl ÖVP/FPÖ, Regierungsprogramm 2017–2022, www.bundeskanzleramt.gv.at/documents/131008/569203/Regierungsprogramm_2017–2022.pdf/b2fe3f65-5a04-47b6-913d-2fe512ff4ce6, 23.

Von einer dahingehenden Änderung des Kriegsmaterialgesetzes und des Außenwirtschaftsgesetzes würden Unternehmen profitieren, die in Österreich Waffen für den Export herstellen, allen voran Glock und Steyr Mannlicher. Im Jahr 2016 erzielte Glock weltweit rund 709 Millionen Euro an Umsatzerlösen, 9,7 Millionen davon in Österreich.20Vgl Wetz/Meyer/Gartner/Hametner, Rüstung für die Welt. Wen Österreich beliefert, Addendum 6.9.2018, www.addendum.org/waffen/exporte/ (abgefragt am 30.12.2018). So wurden die umfangreichen Exporte bereits in der Vergangenheit kritisiert. Im Jahr 2010 etwa haben die heimischen Ministerien Waffenexporte im Volumen von fast 1,8 Milliarden Euro genehmigt,21Vgl Oswald, Waffenexporte sind gutes Geschäft für Österreich, Der Standard 25.3.2013, www.derstandard.at/1361241084291/Oesterreichische-Waffen-fuer-die-Welt (abgefragt am 11.12.18). darunter auch nach Libyen, Saudi-Arabien und in den Libanon.

Es ist davon auszugehen, dass durch die Bündelung der Genehmigungskompetenz bei einem einzigen Ministerium weniger kritische Stimmen den Entscheidungsprozess beeinträchtigen werden. Daher können wir eine solche Gesetzesänderung nur mit Bangen erwarten. Umso mehr sollte uns zu denken geben, dass Parteimitglieder der FPÖ für die Bewaffnung der Österreicher*innen im Angesicht der Migrationskrise und der steigenden Terrorgefahr werben und gleichzeitig die Waffenlieferungen in jene Länder vereinfachen, deren vorherrschende Menschenrechtsverletzungen zahlreiche Menschen zur Flucht bewegen.

Franziska Pupeter

Für weitere Informationen siehe:

VETO. Der Rechtspodcast des Forums kritischer Jurist*innen, Folge Österreichs Waffen im Visier” . Zu hören auf Soundcloud, Spotify und Facebook unter „VETO. Der Rechtspodcast“.

Quellen   [ + ]

1. Vgl www.eu.glock.com/en (abgefragt am 19.12.18).
2. Vgl Thalhammer, Die Nachfrage nach Faustfeuerwaffen wächst, Die Presse Online 2.1.2017, www.diepresse.com/home/panorama/oesterreich/5148486/Die-Nachfrage-nach-Faustfeuerwaffen-waechst (abgefragt am 28.12.2018).
3. Vgl Weißensteiner, Norbert Hofer steht zu seiner Glock, Der Standard Online 12.4.2016, www.derstandard.at/2000034633988/Norbert-Hofer-steht-zu-seiner-Glock (abgefragt am 10.12.18).
4. Vgl Kapeller/Peschl/Skrabal/Szigetvari/Weinberger, Über Waffen spricht man nicht, Dossier 22.9.2018, www.dossier.at/dossiers/glock/ueber-waffen-spricht-man-nicht/ (abgefragt am 7.12.2018).
5. Vgl Papacek/Ramsauer, Rigoroses Waffenverbot für alle Asylwerber, Kronen Zeitung 5.10.2018, www.krone.at/1783968 (abgefragt am 9.12.18); ZEIT Online/DPA, Österreich plant generelles Waffenverbot für Nichteuropäer, Zeit Online 6.10.2018, www.zeit.de/politik/ausland/2018-10/messergewalt-oesterreich-waffenverbot-asylbewerber-herbert-kickl (abgefragt am 9.12.18).
6. Vgl Änderung des Waffengesetzes 1996, BGBl I 12/1997 idF BGBl I 97/2018, https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2018_I_97/BGBLA_2018_I_97.html (abgefragt am 5.1.2019) Pkt 26.
7. Zum Beispiel die Einschränkung von Magazinen mit großer Kapazität auf eine bestimmte Anzahl von Schüssen oder die Meldepflicht von Waffenhändler*innen bei verdächtigen Transaktionen. Vgl. APA, Neues Waffengesetz soll Anfang 2019 in Kraft treten, Vienna Online 7.10.2018, www.vienna.at/neues-waffengesetz-soll-anfang-2019-in-kraft-treten/5951355 (abgefragt am 11.12.2018).
8. Rippel, Stand der Arbeiten zur Waffengesetzesnovelle 2018 und zur Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie, www.iwoe.at/stand-der-arbeiten-zur-waffengesetznovelle-2018-und-zur-umsetzung-der-eu-waffenrechtsrichtlinie/ (abgefragt am 9.12.2018).
9. Vgl §§ 30 f WaffG.
10. Genauer siehe § 7 WaffG.
11. Vgl Swoboda, Waffenrecht (2015) 32–35.
12. Vgl Änderung des Waffengesetzes, BGBl 97/2018, Pkt 45.
13. Vgl Änderung des Waffengesetzes, BGBl 97/2018, Pkt 41.
14. Vgl Änderung des Waffengesetzes, BGBl 97/2018, Pkt 49.
15. Das Verbot umfasst Erwerb, Einfuhr, Besitz und Führen. Es besteht aber die Möglichkeit einer befristeten Ausnahmebewilligung durch den*die Verteidigungsminister*in im Einvernehmen mit dem*der Bundesminister*in für Inneres.
16. Die Aufzählung ist exemplarisch; auch die Aufzählung in § 17 (1) WaffG ist nicht taxativ. Vgl Swoboda, Waffenrecht 28-31.
17. Vgl Regierungsvorlage. Bundesgesetz mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird, Pkt 39.
18. APA, FPÖ: „Das neue Waffengesetz ist auf den Weg gebracht“, OTS 20.11.2018, www.ots.at/presseaussendung/OTS_20181120_OTS0019/fpoe-das-neue-waffengesetz-ist-auf-den-weg-gebracht (abgefragt am 11.12.18).
19. Vgl ÖVP/FPÖ, Regierungsprogramm 2017–2022, www.bundeskanzleramt.gv.at/documents/131008/569203/Regierungsprogramm_2017–2022.pdf/b2fe3f65-5a04-47b6-913d-2fe512ff4ce6, 23.
20. Vgl Wetz/Meyer/Gartner/Hametner, Rüstung für die Welt. Wen Österreich beliefert, Addendum 6.9.2018, www.addendum.org/waffen/exporte/ (abgefragt am 30.12.2018).
21. Vgl Oswald, Waffenexporte sind gutes Geschäft für Österreich, Der Standard 25.3.2013, www.derstandard.at/1361241084291/Oesterreichische-Waffen-fuer-die-Welt (abgefragt am 11.12.18).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

code